Georg Pöltl

Ihr Partner für zielgenaue Versicherungen

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Geschäftliche Versicherungen
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KFZ & Mobilität

Für Firmenfahrzeuge ist mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese sichert gegen Personen- und Sach- und Vermögensschäden ab, die Fahrende eines Dienstwagens anderen zufügen.
Zusätzlich ist es sinnvoll, den eigene Firmenwagen gegen Schäden, die die Fahrenden am eigenen Fahrzeug verursachen abzusichern. Hiermit ist eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung gemeint.

Für Fahrer und Halter von gewerblich genutzten Lastkraftwagen ist der Abschluss einer gewerblichen LKW- bzw. LieferwagenVersicherung empfehlenswert. Neben der LKW-Haftpflichtversicherung, sollten Sie als Gewerbetreibender Ihre Lieferwägen mit einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung gegen selbstverursachten Schaden am Fahrzeug absichern. Je nach Wunsch, lässt sich der Versicherungsumfang individuell wählen.

Wer als Kraftfahrzeugführer oder Kraftfahrer tätig ist, der trägt eine menge Verantwortung für sich, sein Unternehmen, die Ware und dem Geschäftsfahrzeug. Das Führen von Kraftfahrzeugen ist schwer, die Haftung liegt ohne eine Haftpflichtversicherung ganz beim Fahrzeugführer. Eine Berufshaftpflicht für PKW, LKW oder Omnibus entbinden die Fahrer von den finanziellen Sorgen, die bei Vermögensschäden am eigenen, an einem anderen Fahrzeug oder der Fracht beim Transport entstehen können. Mit einer Haftpflichtversicherung werden Schadensersatzforderungen gedeckt. Versichert ist die gesamte berufliche Tätigkeit.

Transportgüter sind auf ihrem Weg vom Absender zum Empfänger unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt, wodurch sie beschädigt werden könnten und dadurch unbrauchbar werden. Daher ist eine Transportversicherung Ihnen dringend anzuraten, wenn Sie Güter selbst befördern oder befördern lassen. Kommt es zum Schaden, können die finanziellen Konsequenzen für Sie immens sein! Eine Transportversicherung tritt zu einem wesentlichen Teil dafür ein, die Risiken, die aus dem Transport von Gütern, Produkten und Zwischenprodukten hervorgehen, einzudämmen und kalkulierbar zu machen. Neben den Transportgütern sind auch Transportierende für übernommene Transportgüter versicherbar. Für die Durchführung von Transporten sind z.B. Frachtführer, Fahrer und Spediteure verantwortlich, die auf Grund ihrer Tätigkeit in der Regel eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht benötigen.

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Standort Fünfseenland

Georg Pöltl Versicherungsmakler
Veilchenstraße 10
82272 Moorenweis

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 GewO / Registrierungsnummer D-Z9XZ-2BB5H-23 / Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO Registrierungsnummer D-W-155-NNJT- 64 / Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO / Zertifizierter Ruhestandsplaner (HLA) / Zertifizierter Nachhaltigkeitsberater (HLA)

Gesetzliche Pflichtangaben finden Sie hier

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